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OLG Hamm, 11.08.2022 - I-10 U 68/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 2247, BGB § 2292
Testierwille, Aufhebung eines zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrages durch Ehegattentestament - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 2247, 2265, 2292
Aufhebung des Erbvertrages durch Ehegattentestament
- rewis.io
- erbrechtsiegen.de
Aufhebung eines Erbvertrags durch ein Ehegattentestament
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2247 ; BGB § 2292
Testierwille; Aufhebung eines zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrages durch Ehegattentestament - rechtsportal.de
BGB § 2247 ; BGB § 2292
Testierwille; Aufhebung eines zwischen Eheleuten geschlossenen Erbvertrages durch Ehegattentestament
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Erbvertrag unwirksam - Ein wirksames Ehegattentestament kann einen zuvor von den Gatten geschlossenen Erbvertrag aufheben
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.05.2022 - 12 O 67/22
- OLG Hamm, 11.08.2022 - I-10 U 68/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.02.2000 - 1Z BR 16/99
Voraussetzungen des Testierwillens
Auszug aus OLG Hamm, 11.08.2022 - 10 U 68/22
Zwar mag es im Einzelfall Zweifel am Testierwillen des Erblassers begründen, wenn zahlreiche vorherige letztwillige Verfügungen notariell beurkundet und vom Erblasser in amtliche Verwahrung gegeben worden sind (so BayObLG, Beschl. vom 4.2. 2000 - 1Z BR 16/99, ZEV 2000, 365).